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Datum: 30.07.2025
Aktenzeichen: 15 Ca 5454/24
Anerkenntnis- und Endurteil
1. D. Beklagte wird verurteilt, an d. Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.05.2024 bis 27.05.2024 in Höhe von EUR 3.594,82
brutto abzüglich erhaltener 1.313,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247
BGB p. a. hieraus ab 09.10.2025 zu bezahlen.
2. D. Beklagte wird verurteilt, an d. Kläger Entgelt für die Zeit vom 28.07.2024 bis 31.07.2024 in Höhe von EUR 410,00 EUR
brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 09.10.2024 zu
bezahlen.
3. D. Beklagte wird verurteilt, an d. Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.08.2023 bis 31.08.2024 in Höhe von EUR 4.100,00
brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus ab 09.10.2024 zu
bezahlen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 in
Höhe von 5.931,61 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszins gem. § 247 BGB pa. hieraus ab
dem 31.10.2024 zu bezahlen.
5. D. Beklagte wird verurteilt, an d. Kläger Urlaubsabgeltung für die Zeit vom 01.03.2024 bis 31.10.2024 in Höhe von EUR
2.584,62 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. aus 946,15 EUR
brutto ab 09.10.2024 und aus 1.638,47 EUR brutto ab dem 31.10.2024 zu bezahlen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 85,1%, der Kläger zu 14,9%.
8. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 17.987,23 EUR festgesetzt.
9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen