Auslandsbezogener Extremismus und Terrorismus

Auslandsbezogene extremistische Bestrebungen sind links- und rechtsextremistische sowie separatistische Organisationen, die ihren Ursprung außerhalb Deutschlands haben und nicht religiös motiviert sind.


Politische Auslandsorganisationen gelten als extremistisch, wenn sie

  • durch Gewaltanwendung auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden,
  • sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung betätigen oder
  • wenn ihre Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit von Bund oder Land gerichtet sind.

Die Aktivitäten dieser Organisationen werden von den politischen Bedingungen in ihren Ursprungsländern bestimmt. Sie versuchen, diese Entwicklungen zu beeinflussen, indem sie ihre Strukturen vor Ort z. B. finanziell oder mit Kämpfern unterstützen. 

Die bedeutendsten auslandsbezogenen extremistischen Vereinigungen haben ihren Ursprung in der Türkei. Dort gibt es seit Jahren innenpolitische Spannungen, unter anderem bedingt durch den türkisch-kurdischen Konflikt; hinzu kommen Militäroperationen in Syrien, mit denen die Türkei letztlich die Entstehung eines möglichen kurdischen Staates auf syrischem Boden verhindern will. In Deutschland führt diese Situation regelmäßig zu Protestaktionen verschiedener Gruppen – und in der Folge häufig zu Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen politischen Gegner. So kommt es etwa bei Kundgebungen von Anhängern der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) immer wieder zu Provokationen durch türkische Nationalisten.

Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht.

Publikationen zum Auslandsbezogenen Extremismus


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