Der Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wurde im April 2021 bundesweit in allen Verfassungsschutzbehörden eingerichtet und umfasst Personen und Gruppierungen, die eine ständige verfassungsfeindliche Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentanten und Verantwortungsträger des Staates betreiben. Ziel dieser Akteure ist es, das Vertrauen in das staatliche System insgesamt zu erschüttern. Es besteht die Gefahr, dass auf diese Weise die Funktionsfähigkeit des Staates beeinträchtigt wird.
Einzelpersonen und Gruppierungen aus dem Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ vertreten kein einheitliches ideologisches Weltbild, das sich klar zu denen anderer Extremismusbereiche abgrenzen lässt. Unter anderem eint sie aber, dass sie das Demokratieprinzip angreifen. Einige Akteure befürworten beispielsweise eine nicht durch demokratische Mittel angestrebte Absetzung von Politikern oder sogar deren Inhaftierung oder Tötung.
Geeint werden die relevanten Personen zudem durch eine grundsätzliche Staatsfeindlichkeit. Die häufig extremistisch durchzogenen Verschwörungsideologien, die dem Phänomenbereich zu Grunde liegen, enthalten oft auch antisemitische Ansichten.
Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht.