Aufgaben und Befugnisse

In Deutschland gibt es keinen zentralisierten Verfassungsschutz. Der Bund unterhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln, die 16 Bundesländer verfügen jeweils über eigene Verfassungsschutzbehörden. Damit folgt auch der Verfassungsschutz der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland. In einigen Ländern ist diese Behörde als Abteilung in das Innenministerium bzw. in die Innenbehörde integriert, in anderen, etwa in Baden-Württemberg, existieren eigenständige Landesämter für Verfassungsschutz als obere Landesbehörden.
Das BfV ist gegenüber den Verfassungsschutzbehörden der Länder nicht weisungsbefugt. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich des Verfassungsschutzes ist im Grundgesetz geregelt.

Deutschland hat aus den bitteren Erfahrungen seiner Geschichte gelernt. Die Weimarer Verfassung, die selbst gegenüber ihren Gegnern besonders tolerant sein wollte, ermöglichte letztlich die Machtübernahme der Nationalsozialisten. Nach dem Ende der Nazi-Diktatur sollte den Feinden der Freiheit nie wieder eine Chance gegeben werden, sie abzuschaffen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes entschieden sich damals für eine wehrhafte Demokratie. Darin soll der Verfassungsschutz als Schutzeinrichtung letztlich Menschenrechte, Freiheit und Demokratie sichern.

Sammlung von Informationen über extremistische Bestrebungen

Das Landesamt für Verfassungsschutz sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Unter „Bestrebungen“ sind Verhaltensweisen von Personen oder Organisationen zu verstehen, deren Ziel es ist, die obersten Werte und Prinzipien des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Voraussetzung für die Beobachtung ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Bestrebungen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder auch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden.

Der Verfassungsschutz ist aber auch gefordert, wenn beispielsweise islamistische, links- und rechtsextremistische Ausländerorganisationen ihr Heimatland von deutschem Boden aus mit Gewalt bekämpfen – und dadurch Deutschland in außenpolitische Konflikte und Zwangssituationen bringen könnten. Ein weiteres Arbeitsgebiet ist die Spionageabwehr. Dieser Bereich hat die Aufgabe, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht – z. B. ausländische Geheimdienste – aufzuspüren und zu analysieren.

Geheimschutz

Darüber hinaus nimmt das Landesamt für Verfassungsschutz umfangreiche Aufgaben im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes wahr. So wirkt es z. B. bei der sicherheitsmäßigen Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern mit. Es überprüft auch Geheimnisträger und andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen, etwa an Flughäfen. Außerdem unterstützt das Amt beratend andere Behörden sowie Unternehmen der freien Wirtschaft bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen, die dem Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen dienen.

Nachrichtendienste in Deutschland

Neben den 17 Verfassungsschutzbehörden gibt es noch zwei weitere deutsche Nachrichtendienste: Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) ist Teil der Streitkräfte und allein für die Sicherheit der Bundeswehr bzw. den Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums zuständig. Die Aufklärungstätigkeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist auf das Ausland beschränkt. Im Gegensatz zum BND handelt es sich bei den Behörden für Verfassungsschutz um reine Inlandsnachrichtendienste.

Trennungsgebot

Zu dem umfassenden Schutzsystem der wehrhaften Demokratie gehört allerdings nicht allein der Verfassungsschutz: Polizei und Staatsanwaltschaften verfolgen konkrete Straftaten, die sich gegen die Verfassung richten.

Verfassungsschutz und Polizei sind in der Bundesrepublik Deutschland streng voneinander getrennt. Anders als etwa die „Geheime Staatspolizei“ („Gestapo“) zur Zeit des Nationalsozialismus oder das Ministerium für Staatssicherheit (MfS, „Stasi“) der ehemaligen DDR hat der Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse. Seine Tätigkeit ist auf die Beobachtung beschränkt; die Mitarbeiter dürfen Personen weder kontrollieren noch festnehmen und zum Beispiel auch keine Wohnungsdurchsuchungen vornehmen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen darf der Verfassungsschutz jedoch seine Erkenntnisse mit den Abteilungen für „Staatsschutz“ der Polizei austauschen.


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