Kontrolle des Verfassungsschutzes

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist bei der Erfüllung seines Beobachtungsauftrags nicht nur strikt an gesetzliche Vorgaben gebunden. Damit der Bürger darauf vertrauen kann, dass die Behörde diese Vorgaben einhält, existiert eine Vielzahl von Kontrollmechanismen. Sie alle bieten eine Gewähr dafür, dass die Gefahr eines Befugnismissbrauchs oder einer Kompetenzüberschreitung ausgeschlossen werden kann.

Innerbehördliche Kontrolle

Aufsichtsbeamter gemäß Artikel 10-Gesetz
(kontrolliert die Durchführung von Maßnahmen der
Brief-, Post- und Telekommunikationsüberwachung)

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Controlling
 
Kontrolle durch den baden-württembergischen Landtag

Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG) gemäß § 15 LVSG
Mindestens vierteljährliche Unterrichtung über die Tätigkeit des
Landesamts für Verfassungsschutz und über die Durchführung von
G 10-Maßnahmen. Das PKG erstattet dem Landtag regelmäßig
Bericht über seine Kontrolltätigkeit.

G 10-Kommission
Wird vom Landtag bestellt und prüft die Rechtmäßigkeit der beantragten
G 10-Maßnahmen
 
Externe behördliche Kontrolle

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Dienst- und Fachaufsicht

Landesbeauftragter für den Datenschutz

Landesrechnungshof
 
Gerichtliche Kontrolle

Klage gegen Maßnahmen des Landesamts für Verfassungsschutz
 
Kontrolle durch die Öffentlichkeit

Bürger
Anfragen, Informationen

Medien
Presse, Hörfunk, Fernsehen

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