Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist bei der Erfüllung seines Beobachtungsauftrags nicht nur strikt an gesetzliche Vorgaben gebunden. Damit der Bürger darauf vertrauen kann, dass die Behörde diese Vorgaben einhält, existiert eine Vielzahl von Kontrollmechanismen. Sie alle bieten eine Gewähr dafür, dass die Gefahr eines Befugnismissbrauchs oder einer Kompetenzüberschreitung ausgeschlossen werden kann.
Innerbehördliche Kontrolle
Aufsichtsbeamter gemäß Artikel 10-Gesetz (kontrolliert die Durchführung von Maßnahmen der Brief-, Post- und Telekommunikationsüberwachung) Behördlicher Datenschutzbeauftragter Controlling |
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Kontrolle durch den baden-württembergischen Landtag
Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG) gemäß § 15 LVSG Mindestens vierteljährliche Unterrichtung über die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz und über die Durchführung von G 10-Maßnahmen. Das PKG erstattet dem Landtag regelmäßig Bericht über seine Kontrolltätigkeit. G 10-Kommission Wird vom Landtag bestellt und prüft die Rechtmäßigkeit der beantragten G 10-Maßnahmen |
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Externe behördliche Kontrolle
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Dienst- und Fachaufsicht Landesbeauftragter für den Datenschutz Landesrechnungshof |
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Gerichtliche Kontrolle
Klage gegen Maßnahmen des Landesamts für Verfassungsschutz |
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Kontrolle durch die Öffentlichkeit
Bürger Anfragen, Informationen Medien Presse, Hörfunk, Fernsehen |