Der Begriff Proliferation bezeichnet die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen – bzw. von Produkten und Know-how, die zu ihrer Herstellung notwendig sind – sowie entsprechender Trägersysteme.
Proliferations-Risikostaaten sind Iran, Pakistan, Nordkorea und Syrien. Sie sind bestrebt, ihre Bestände zu komplettieren und Waffen weiterzuentwickeln. Aufgrund von Exportrestriktionen und Handelsembargos versuchen sie, die Komponentenbeschaffung in Deutschland zu verschleiern, etwa durch Einkäufe über Tarnfirmen oder durch Transporte über Umgehungsländer. Know-how-Quellen sind insbesondere Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie Industrieunternehmen.
Aufgabe der Proliferationsbekämpfung beim Verfassungsschutz ist es, sowohl die getarnten Beschaffungsmaßnahmen als auch den Know-how-Abfluss zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht.