Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit §
10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite verfassungsschutz-bw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht mit §
10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht
erfüllt (Stand 01.06.2022):
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung - Mobile Umsetzung ist noch nicht komplett abgeschlossen
- Bei der Vergrößerung um 200% und der Einstellung der Browserfenstergröße auf 1280 x 768 werden manche Inhalte abgeschnitten oder nicht angezeigt
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen
Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
- Erläuterungen in Leichter Sprache
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- Alternativtexte für Bedienelemente
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.06.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 09.06.2022 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns
melden:
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Leitungsstab, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Taubenheimstraße 85 A
70372 Stuttgart
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in §
10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Landesamt für Verfassungsschutz
Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt
"Rückmeldungen und Kontaktangaben" in dieser Erklärung.
Falls wir nicht innerhalb der in §
8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte oder den Beauftragten der
Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von
Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §
14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG bzw. §
15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Geschäftsstelle des/der Landesbehindertenbeauftragten können Sie wie folgt erreichen:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz
haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.