„Hintergrund dieser Entscheidung des Landesamts für Verfassungsschutz ist die gerichtlich bestätigte Erhebung der Gesamtpartei der AfD zum Beobachtungsobjekt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im März 2021. Diese hat auch Auswirkungen auf die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: Denn der baden-württembergische AfD-Landesverband kann nicht isoliert vom Bundesverband der Partei betrachtet werden“, erklärte Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.
Maßgeblich für die Erhebung und deren Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Köln waren der Einfluss des formal aufgelösten „Flügels“ sowie der „Jungen Alternative“ auf die Partei. Unter anderem der dort vertretene ethnisch homogene Volksbegriff steht im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese Anhaltspunkte kommen auch bei der Einschätzung des Landesverbands der AfD in Baden-Württemberg zum Tragen.
„Nach eingehender Prüfung ergibt sich vor dem Hintergrund der Bewertung des Bundesamtes, der bestätigenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungslinien auf Bundes- und Landesebene eine entsprechende Einschätzung für Baden-Württemberg“, so Minister Thomas Strobl. Berücksichtigt wurden zum Beispiel Inhalte des Wahlprogramms, Positionen und Äußerungen von Führungspersonen sowie personelle Entwicklungen. Das Ergebnis: Die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD Baden-Württemberg – auch wenn sie sich bisher nicht mehrheitlich durchsetzen konnten – stoßen auf nennenswerte Unterstützung im Landesverband und sind zum Teil prägend für das Bild, das der Landesverband nach außen hin abgibt. Mit der Einstufung als Beobachtungsobjekt darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Informationen auch verdeckt beschafft und die dafür im Landesverfassungsschutzgesetz genannten nachrichtendienstlichen Mittel angewendet werden.
Bereits im März 2021 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Verfassungsschutzverbund mitgeteilt, dass es die Gesamtpartei AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erhoben hat. Aufgrund des sich anschließenden Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zunächst die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bis zu einer Entscheidung des Gerichts ausgesetzt. Mit Urteil vom 8. März 2022 wies das Verwaltungsgericht Köln die Klage der AfD hinsichtlich ihrer Einstufung als Verdachtsfall ab.